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Neue Besuchsregelungen in der Geburtshilfe

28. Januar 2022, Ev. Krankenhaus St. Johannisstift

Neue Besuchsregelungen in der Geburtshilfe ab dem 28.01.22

Ab dem 28.01.22 gilt für Besuche in der Geburtshilfe die 2G-Plus-Regelung.
 Auch dreifach-geimpfte Begleitpersonen müssen einen qualifizierten, tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (max.24 Stunden alt) vorweisen.
Die tägliche Besuchszeit liegt zwischen 15:00-18:00 Uhr, maximal 2 Stunden.
Während der gesamten Besuchszeit ist eine FFP2 Maske zu tragen.
Geschwisterkinder und weitere Angehörige müssen zurzeit auf einen Besuch verzichten.
Zur Geburt darf die Frau eine Begleitperson unter Einhaltung der 2G-Plus-Regelung begleiten und unterstützen. Das darf z.B. der Partner oder ein enger Familienangehöriger sein. Sofern keine qualifizierte tagesaktuelle Testbescheinigung vorgelegt werden kann, erfolgt die Testung (Antigen-Schnelltest) im Krankenhaus.
Bei einem positiven Antigen-Schnelltestbefund ist keine Begleitung zur Geburt möglich.
Elterntreff-Kurse sind zurzeit nur Online möglich. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Kursleitung.
Kreißsaal Führungen sind zurzeit nicht möglich.
Begleitpersonen, die – gemäß der Quarantäne-Schutzverordnung - einen qualifizierten Kontakt zu COVID-infizierten Personen hatten, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und dürfen das Krankenhaus nicht betreten (solange die Quarantänemaßnahme durch das Gesundheitsamt angeordnet ist). Sie werden im Krankenhaus nicht getestet.
Für Begleitpersonen die die 2 G Kriterien nicht erfüllen (nicht geimpft/ nicht genesen), besteht die Möglichkeit in der Notaufnahme des Krankenhauses einen kostenpflichtigen Nukleinsäure-Test (ID Now) durchzuführen.

Alle weiteren Infomationen finden sie in unseren aktuellen Corona-Informationen.