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Krankenhaus: Aufhebung des absoluten Besuchsverbotes ab 7. Juni

Gemeinsame Pressemitteilung des Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn, der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, des Evangelischen Krankenhaus St. Johannisstift und des MZG Bad Lippspringe

04. Juni 2021, Ev. Krankenhaus St. Johannisstift

Aufhebung des absoluten Besuchsverbotes in Paderborner Krankenhäusern ab 7. Juni

Gemeinsame Pressemitteilung des Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn, der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, des Evangelischen Krankenhaus St. Johannisstift und des MZG Bad Lippspringe

Ab Montag, den 7. Juni dürfen Patienten, die in den Paderborner Krankenhäusern stationär behandelt werden, wieder eingeschränkt Besuch empfangen. Die Regelungen gelten für das Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn, das Evangelische Krankenhaus St. Johannisstift, das MZG Bad Lippspringe sowie das St. Vincenz-Krankenhaus, die Frauen- und Kinderklinik St. Louise und das St. Josefs-Krankenhaus Salzkotten.

 „Wir freuen uns, dass wir im Zuge der Lockerungen nun auch in den Krankenhäusern wieder schrittweise und zunächst vorsichtig Besuche zulassen und so für unsere Patienten und ihre Angehörigen die Situation angenehmer gestalten können“, sagt Christoph Robrecht, Hausoberer im Brüderkrankenhaus St. Josef.
In allen Häusern gelten Besuchsbeschränkungen, um die Sicherheit von Patienten, Mitarbeitenden und Besuchern zu gewährleisten. Die Besuchszeit ist täglich auf 14-18 Uhr beschränkt. Innerhalb dieses Zeitraums darf ein Patient einen Besucher empfangen. Während des gesamten Aufenthaltes sind nur zwei Angehörige als Besucher zulässig.  

„In den Krankenhäusern gelten die z.B. aus der Gastronomie bekannten Zugangsregelungen: Besucher müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind, eine Covid-Infektion überstanden haben oder ein aktuelles negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums vorlegen. Auch bei den momentan erfreulicherweise sinkenden Infektionszahlen müssen wir vorsichtig bleiben“, bittet Dr. Josef Düllings, Hauptgeschäftsführer der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH um Verständnis für die Besuchsbeschränkungen.
Achim Schäfer, Geschäftsführer des Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe (MZG) appelliert an die Besucher: „Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Häuser die Hände und achten Sie überall – auch am Patientenbett – darauf, die Abstandsregeln einzuhalten. Bitte tragen Sie auch während der gesamten Dauer des Aufenthaltes einen Mund-Nasen-Schutz. Bei Erkältungssymptomen sollten Sie auf einen Besuch verzichten.“

Für zusätzliche Sicherheit sorgen Sichtungsplätze an den Eingängen, an denen die Körpertemperatur gemessen und die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert wird. Die Besucher werden am Empfang gebeten, eine Erklärung auszufüllen, den Besuchszeitpunkt zu dokumentieren und Kontaktdaten zu hinterlassen, damit im Falle eines Infektionsgeschehens Kontaktpersonen zurückverfolgt werden können. Die Dokumente können auch schon vorab auf den Internetseiten der Krankenhäuser heruntergeladen werden.

Der Zutritt in die Krankenhäuser ist nach wie vor nur über den jeweiligen Haupteingang möglich. Alle Nebeneingänge sind bis auf weiteres geschlossen, die Wegeführung ist so aufgebaut, dass möglichst kein „Gegenverkehr“ herrscht. Die Cafeterien bleiben weiterhin geschlossen und auch Veranstaltungen finden bis auf weiteres nicht statt.

Ute Panske, Geschäftsführerin des St. Johannisstift erläutert: „Für die Krisenstäbe der Krankenhäuser ist es oberste Priorität, alle Beteiligten vor möglichen Infektionen zu schützen. Wir beobachten das Infektionsgeschehen im Kreis Paderborn genau: Sollte es – was wir uns alle nicht wünschen – zu einem erneuten Anstieg der Inzidenzen über 50 kommen, würde das Besuchsverbot wieder in Kraft treten.“