Alle Artikel

Neue Besuchsregelungen im Krankenhaus ab dem 8. April

07. April 2022, Krankenhaus St. Johannisstift

Gelockerte Besuchsregelungen

Patientenbesuche ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltes möglich

Das Ev. Krankenhaus St. Johannisstift lockert seine Besuchsregelungen ab dem 8. April.

Patienten und Patientinnen dürfen dann schon ab dem ersten Tag ihres stationären Aufenthaltes von jeweils einer Person für eine Stunde Besuch erhalten. Voraussetzung dafür ist ein 3-G-Nachweis: die Person muss entweder geimpft oder genesen sein oder einen offiziellen negativen Schnelltest vorweisen (nicht älter als 24 Stunden), in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Der Besuch ist täglich zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Im gesamten Krankenhaus und auf den Patientenzimmern ist es verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Die aktuellen Regelungen finden Sie unter aktuelle Corona-Informationen.