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Gemeinsame Pressemitteilung des Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn, der St. Vincenz Kliniken Salzkotten + Paderborn und des Ev. Krankenhauses St. Johannisstift

Besuche in Paderborner Krankenhäusern nur noch mit negativem Test möglich

08. Juli 2022, St. Johannisstift

Gemeinsame Pressemitteilung des Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn, der St. Vincenz Kliniken Salzkotten + Paderborn und des Ev. Krankenhauses St. Johannisstift

Besuche in Paderborner Krankenhäusern nur noch mit negativem Test möglich

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Corona-Schutzverordnung NRW passen die Paderborner Akutkrankenhäuser ab Montag, 11. Juli ihre Besucherregelungen an. Der Zutritt in die Krankenhäuser ist dann nur noch mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests aus einer offiziellen Teststelle zulässig, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der negative Test muss unabhängig von der Immunisierung vorgelegt werden, also auch von mehrfach geimpften Personen.

Eine weitere wichtige Regelung ist die FFP2-Maskenpflicht, die für alle Personen in allen Krankenhäusern während des gesamten Aufenthaltes gilt. „Zum größtmöglichen Schutz unserer Patienten ist es wichtig, dass Besucher die FFP2-Maske ohne Unterbrechung während des gesamten Besuches, also auch im Patientenzimmer, tragen“, betonen die Vertreter der Corona-Krisenstäbe der Paderborner Krankenhäuser.

Bescheinigungen für die Kostenbefreiung bei den inzwischen kostenpflichtigen Bürgertests stellen die Krankenhäuser nicht aus. Das entsprechende Formular erhalten Besucher direkt in den Testzentren oder zum Download auf den Homepages der Krankenhäuser.

Alle genauen Besuchszeiten und die aktuellen Hygieneregelungen sind auf den Internetseiten der Krankenhäuser zusammengestellt.