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Bauarbeiten in der Paderstraße und Reumontstraße

Information über Tiefbauarbeiten

09. März 2023

Bauarbeiten in der Paderstraße und Reumontstraße

Das Straßen- und Brückenbauamt erneuert in Zusammenarbeit mit dem Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Paderborn (STEB) die Kanalanlagen und die Verkehrsflächen der Paderstraße zwischen dem Paderwall und der Neuhäuser Straße. Hierbei werden sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege der Paderstraße von Grund auf straßenbautechnisch erneuert.

Im Zuge dieser Baumaßnahme wird darüber hinaus auch in der Reumontstraße (ab dem Knotenpunkt Paderstraße in östliche Richtung bis zum Bauende am Paderwall) der Kanal erneuert und anschließend werden die Straßenverkehrsflächen durch den STEB wiederhergestellt. Die Baumaßnahme erfolgt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (St. Johannisstift Krankenhaus) abschnittsweise. Innerhalb der Kanal- und Straßenbauarbeiten werden auch die Versorgungsleitungen der Westfalen Weser Netz GmbH (Strom, Wasser und Gas) erneuert.

Der Beginn der Tiefbauarbeiten ist ab dem 13. März 2023 geplant (Start ist im Bereich Paderstraße Nr. 17) und die kompletten Arbeiten in der Paderstraße und der Reumontstraße sollen möglichst bis Juli / August 2024 abgeschlossen werden.

Aktuelle Informationen zur Gesamtbaumaßnahme und zur Verkehrsführung erhalten Sie zum Baustart auf der Internetseite der Stadt Paderborn:

Paderborn => Rathaus, Service => Achtung: Baustelle => Paderstraße (https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/mobilitaet/baustellen-in-pb.php )

Die Rettungswege für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Krankenhaus sind während der gesamten Bauzeit frei. Einschränkungen gibt es nur für den Anliegerverkehr bzw. den Besucherverkehr zum Krankenhaus. Zum Start der Baumaßnahme wird die derzeitige Einbahnstraßenregelung im Bereich Paderstraße / Neuhäuser Straße aufgehoben, so dass – für die Zeit der Baumaßnahme - eine Zufahrtsmöglichkeit von der Neuhäuser Straße in die Paderstraße geschaffen wird. Hierfür werden die Parkmöglichkeiten in diesem Bereich außer Kraft gesetzt um den erforderlichen Platz zur Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zu erhalten. Befolgen Sie bitte die entsprechenden (Umleitungs-)Beschilderungen.